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Die Ämter Hunteburg und Wittlage

Der Landkreis Wittlage

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Das Gebiet des heutigen Kreises Wittlage hat nicht immer eine gemeinsame politische Einheit gebildet. Zwar war es gegen Süden und Norden seit jeher durch natürliche Grenzen abgeschlossen, und nach Westen gewährte der Berührungspunkt zwischen dem Wiehengebirge und den nördlichen Mooren, die siedlungsleere Enge bei Barenau, früher nur einen schmalen Durchlass. So war der Landstrich nur in eine Richtung hin offen, und zwar nach Osten hin. An dieser Seite hat sich die Grenze des Wittlager Landes erst in einem langen Spiel und Widerspiel politischer Kräfte ausbilden können.

Aus der Frühgeschichte unseres Landstrichs ist nur wenig bekannt. Seine politische und territoriale Entwicklung wird erst um 800 fassbar, als im Gefolge der fränkischen Eroberung christliche Missionare in die Region vordrangen. Ob ihnen voraus oder mit ihnen fränkische Militärkolonisten kamen, ist eine Frage, die vermutlich immer offen bleiben wird. Der Weg der Missionare kam damals von zwei Seiten, von Osnabrück über den Passweg bei Ostercappeln und von Minden entlang dem Heerweg, der am Hang des Wiehengebirges nach Westen hin verlief und der in seinem allgemeinen Zug noch heute in der Straße von Lübbecke nach Bramsche erkennbar ist. Vermutlich bildeten die Osnabrücker Kapelle und spätere Pfarrkirche zu Ostercappeln sowie die Mindener Urpfarrkirche zu Lübbecke die Ausgangspunkte der Christianisierung im späteren Wittlager Land. Dort, wo die beiderseitigen Missionsbemühungen aufeinander stießen, etwa da, wo die obere Hunte - in diesem Teil damals „Angelbeke“ genannt - die Heerstraße am Nordhang des Wiehengebirges schnitt, bildete sich schon früh, möglicherweise bereits im 9. Jahrhundert, eine Grenze zwischen den Bistümern Osnabrück und Minden heraus. Dies ist die früheste Grenze des Wittlager Landes nach Osten hin, die durch historische Quellen belegt ist.

Diese Grenze teilte das damals bereits besiedelte südliche Wittlager Kreisgebiet in zwei Teile. Sie orientierte den größeren westlichen Teil kirchlich nach Osnabrück, den kleinen östlichen Zipfel dagegen nach Minden. Zu Minden wurde in der Folge auch im Norden alles Land östlich der Hunte geschlagen, so dass Meyerhöfen zur Mindener Gemeinde Dielingen gehörte. Nur Bohmte bildet eine Ausnahme. Daher wird von Historikern vermutet, dass die Hunte hier zwischenzeitlich ihren Lauf geändert haben und die Bohmter Höhe früher östlich umflossen haben muss. Auf der anderern Seite weist die Lage des Ortes zu den Mindener Urpfarrkirchen Lübbecke im Südosten und Wehdem im Nordosten bei gleichzeitiger Nähe zu Ostercappeln daruf hin, dass er wahrscheinlich zuerst in den Einflussbereich von Osnabrücker Missionaren fiel.

Noch im 12. Jahrhundert kam zur Osnabrücker Urkirche in Ostercappeln die Kirche in Essen hinzu, wo ein Kirchengebäude 1221 urkundlich verbrief ist. Einige Jahre später wird auch die Pfarre in Venne als Gemeindegründung entstanden sein, die 1273 erstmals urkundlich Erwähnung findet. Gegen Ende des Mittelalters (1456/58) bestanden im Osnabrücker Diözesangebiet neben diesen Pfarreien noch die Pfarrkirche zu Hunteburg sowie Kapellen zu Arenshorst, Hünnefeld und Ippenburg. Der in der Mindener Diözese liegende Teil wurde dagegen im Süden von den Kirchen zu Lintorf und Barkhausen mit den beiden Kapellen zu Wimmer und Rabber aus betreut.

Über die Verhältnisse, auf die die Missionare bei ihrem Vordringen in das heutige Wittlager Land stießen, ist wenig bekannt. Die wenigen Siedlungen, die es zu der Zeit im Südosten des Region gab, haben vermutlich ursprünglich zu Hlidbeki (Lübbecke) gehört. Während der Ostteil des Wittlager Landes nicht nur beim Gogericht, dem allgemeinen Landgericht, sondern auch in territorialer Hinsicht ursprünglich über eine Verbindung über die spätere Kreisgrenze hinweg nach Osten hatte, scheint es, dass Venne im Westen davon auszunehmen ist. 1074/87 wurde über dortiges Freigut im Gericht zu Schleptrup (Kirchspiel Engter) verhandelt, das zur Grafschaft des Edlen Adalgar gehörte, die sich über den ganzen Süden des Bistums Osnabrück erstreckte und später auf die Grafen von Ravensberg überging. Die Reste der alten Grafschaftsorganisation zerfielen jedoch im 13. und 14. Jahrhundert. So ging 1263 ging der Freistuhl auf dem Stemwede ein, und 1279 teilten die Erben des Helmbert von Manen, Arnold und Dietrich von der Horst, die Freigrafschaft Angelbeke in zwei Teile mit der Grenze an der Angelbeke.