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Die Ämter Hunteburg und Wittlage

Der Landkreis Wittlage

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Am Ende der „Franzosenzeit“ von 1807 - 1813 fiel das Wittlager Land in Form seiner Ämter Hunteburg und Wittlage mit dem Hochstift Osnabrück zurück an das Königreich Hannover, das sich 1866 Preußen anschloss, bevor es 1871 dann zur Gründung des Deutschen Reichs kam. Dessen Kreisordnung vom 6. Mai 1884 schließlich schuf die Grundlage für die Gründung des Landkreises Wittlage, der mit dem 16. April 1885 die Bühne der Geschichte betrat. Der Landkreis Wittlage war Bestandteil des Regierungsbezirks Osnabrück. Den Sitz der Kreisverwaltung bildete die alte Burg im Kreishauptort Wittlage. Wichtigste Orte des Kreises waren sein Verkehrszentrum Bohmte, die „Sommerfrische“ Ostercappeln sowie der Kurort Bad Essen. Der Landkreis Wittlage entsprach weitestgehend den Territorien der früheren Ämter Hunteburg und Wittlage. Er war wirtschaftlich lange Zeit geprägt von der Landwirtschaft. Beide Ämter bestanden schon im 14. Jahrhundert und wurden seit 1859 als Amt Wittlage gemeinsam verwaltet. Als Bevölkerung im Landkreis Wittlage zählte man 1885 genau 18.353 Einwohner, 1900 waren es 18.090, das Jahr 1925 erreichte mit 19.221 einen vorläufigen Höchststand, und 1933 waren es schließlich 18.970. Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl im Jahr 1946 aufgrund der hinzugekommenen Flüchtlinge und Vertriebenen auf 30.145, um sich bis 1967 bei 27.867 einzupendeln.

Die ersten Großprojekte des Landkreises Wittlage noch vor dem Ersten Weltkrieg waren der Bau der Wittlager Kreisbahn, die Errichtung der Hannoverschen Kolonialisations- und Moorverwertungs-AG Hakumag im Schweger Moor sowie der Bau des Weser-Ems-Kanals quer durch das Landkreisterritorium. Inseiner weiteren Entwicklung zur Demokratie von 1918/19 waren im Landkreis Wittlage keine spektakulären Ereignisse zu verzeichnen. So kamen Parteien mit sozialem Reformprogramm hier bis zum Ende der 1920er Jahre nie über einen Anteil von 25% der Stimmen hinaus. Erst mit den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnisse zu Beginn der 30er Jahre radikalisierte sich das politische Klima, allerdings in eine andere Richtung, die zunächst eher völkisch-nationaler Prägung war, dann jedoch zugunsten der Nationalsozialisten umschlug. Hatten diese bereits 1930 über ein Viertel der Bevölkerung für sich gewinnen können, erreichten sie 1932 im Wittlager Land über 40 Prozent und 1933 mit 56,5 Prozent die absolute Mehrheit. Um diese Zeit stand die Existenz des kleinen Landkreises erstmals ernsthaft zur Diskussion stand, doch verstand es die Bevölkerung, sich Zusammen mit ihren Volksvertretern erfolgreich gegen den Versuch der Auflösung des Landkreises zu wehren. Dann folgten von 1933 bis 1945 die Jahre des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs, in denen zuletzt eine Verwaltungsunion mit dem Landkreis Melle bestand. Erste industrielle Impulse entwickelten sich im frühen 20. Jahrhundert, führten aber vor allem in den 1950er und 1960er Jahren des „Wirtschaftswunders“ zur vollen Blüte.

Mit Kriegsende wurde diese während der Kriegszeit aufgehobene verwaltungsmäßige Selbständigkeit des Landkreises Wittlage wiederhergestellt. Die zuvor bestehende Zusammenlegung zum Verwaltungsbereiche Melle/ Wittlage wurde wieder aufgehoben. Auf der Grundlage der 1947 revidierten Deutschen Gemeindeordnung und des in § l der Niedersächsischen Landkreisordnung vom 31. 3. 1958 verankerten Selbstverwaltungsrechts wurden seine Kompetenzen Schritt um Schritt ausgeweitet mit dem Ziel, die Einrichtungen der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand zu schaffen, zu fördern und soweit bereits vorhanden weiter zu unterhalten. So entwickelte sich aus dem anfänglichen Nichts der Nachkriegsjahre im Jahre 1945 bis zum Jahr 1972 ein Gemeinwesen auf einer soliden finanziellen Basis, das seine Tätigkeit am 30. Juni 1972 aufgrund einer politischen Rahmenentscheidung einstellen musste. Zwischen Kriegsende und der Auflösung des Landkreises Wittlage lagen die viel gerühmten „goldenen 1950er und 1960er Jahre“ des deutschen „Wirtschaftswunders“, an die das vorliegende Buch ebenso erinnert wie an die Jahre des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit, die den „Landkreis Wittlage“ und seine Entwicklung stark mitgeprägt haben.

Einmütig in der Sache und einstimmig im Beschluss zeigte sich der Wittlager Kreistag am 7. Oktober 1971 in einer seiner bedeutungsvollsten Sitzungen der Nachkriegszeit. Dem Gesetzentwurf des niedersächsischen Innenministers zur Neugliederung der Gemeinden, in deren Verlauf der Landkreis aufgelöst werden sollte, wurde ein klares und eindeutiges Nein entgegengesetzt. Mit Befremden nahm der Kreistag in seiner Stellungnahme zur Kenntnis, dass der Landkreis Wittlage nur deshalb nicht überleben solle, weil er in die vom Innenminister festgelegte Mindestgröße von 50.000 Einwohnern nicht erreiche. Der Gesetzentwurf, so der Kreistag, verfolge klar erkennbar allein ordnungspolitische Zielsetzungen, die keinen sachlichen Grund böten, der geplanten Reform zuzustimmen. Dieser Auffassung folgten alle Fraktionen des Kreistages. Und doch konnte der Kreistag die letztliche Überführung des Landkreises Wittlage in die den neuen Landkreis Osnabrück nicht verhindern, so dass dem entsprechenden „Gebietsveränderungsvertrag“ am 22. Juni 1972 auf der vorletzten Arbeitssitzung des Gremiums zugestimmt wurde.